SENSIBLER HISTORISCHER INHALT – ZU BILDUNGSZWECKEN
Dieser Artikel behandelt die letzte Hinrichtung durch ein Erschießungskommando in der modernen französischen Geschichte: den Tod von Jean-Marie Bastien-Thiry am 11. März 1963. Der Inhalt dient ausschließlich der Bildung und historischen Dokumentation, um ein besseres Verständnis des Attentatsversuchs auf Präsident Charles de Gaulle in Petit-Clamart im Jahr 1962, des anschließenden Militärprozesses sowie des Endes des Erschießungskommandos als Hinrichtungsmethode in Frankreich zu vermitteln. Er soll weder Gewalt fördern noch ein Attentat rechtfertigen oder die Todesstrafe unterstützen.
Die letzte Hinrichtung durch Erschießung in Frankreich – Jean-Marie Bastien-Thiry (11. März 1963)
In der französischen Geschichte des 20. Jahrhunderts gehört dieser Fall zu den umstrittensten und bedeutendsten. Jean-Marie Bastien-Thiry war der Organisator des bekannten Attentatsversuchs auf Präsident Charles de Gaulle. Er war die letzte Person und zugleich die einzige unter der Fünften Republik, die in Frankreich durch ein Erschießungskommando hingerichtet wurde. Sein Tod markierte das Ende einer Hinrichtungsmethode, die seit der Französischen Revolution bestanden hatte, und spiegelte de Gaulles entschlossene Haltung gegenüber rechtsextremen Gruppen wider, die sich gegen die Unabhängigkeit Algeriens stellten.
Hintergrund: Das Komplott von Petit-Clamart (22. August 1962)
Jean-Marie Bastien-Thiry (1927–1963) war ein militärischer Luft- und Raumfahrtingenieur, Oberstleutnant der französischen Luftwaffe und Anhänger rechtsextremer politischer Ideen. Er schloss sich der OAS (Organisation Armée Secrète) an, die gegen die Unabhängigkeit Algeriens und gegen de Gaulles Politik war. Bastien-Thiry war der Ansicht, de Gaulle habe Französisch-Algerien verraten, indem er Verhandlungen mit der FLN akzeptierte.
Am 22. August 1962 organisierte Bastien-Thiry einen Hinterhalt gegen den Fahrzeugkonvoi von Präsident de Gaulle in Petit-Clamart bei Paris. Eine bewaffnete Gruppe griff den schwarzen Citroën DS an, in dem sich der Präsident befand. De Gaulle und seine Frau Yvonne entkamen jedoch unverletzt. Der Vorfall löste großes Aufsehen in der Öffentlichkeit aus und führte zu verstärkten Sicherheitsmaßnahmen für das französische Staatsoberhaupt.
Festnahme, Prozess und Urteil
Bastien-Thiry wurde am 15. September 1962 in den Pariser Vororten festgenommen. Im Januar und Februar 1963 wurde er vor das Sondermilitärgericht gestellt.
Während des Prozesses gab er zu, den Anschlag organisiert zu haben, erklärte jedoch, sein Handeln sei politisch motiviert gewesen. Das Verfahren dauerte 18 Tage und erregte große öffentliche Aufmerksamkeit.
Am 4. März 1963 wurde Bastien-Thiry zum Tode verurteilt, während mehrere Mittäter lebenslange oder langjährige Freiheitsstrafen erhielten. Präsident de Gaulle verweigerte ihm die Begnadigung, da er ihn als Hauptverantwortlichen und direkte Bedrohung für die Republik ansah.
Die Hinrichtung am 11. März 1963
Am 11. März 1963 um 6:30 Uhr wurde Jean-Marie Bastien-Thiry im Fort d'Ivry bei Paris nach der traditionellen französischen Militärmethode durch ein Erschießungskommando hingerichtet.
Er wurde in der Uniform eines Oberstleutnants der Luftwaffe in den Hof geführt. Historischen Berichten zufolge lehnte er eine Augenbinde ab. Das Erschießungskommando bestand aus 11 Männern. Nach der Salve starb er noch am Ort, und sein Leichnam wurde der Familie zur Beisetzung auf dem Friedhof von Thiais bei Paris übergeben.
Die Hinrichtung wurde ohne Öffentlichkeit, ohne Filmaufnahmen und ohne Zuschauer vollzogen. Dies spiegelte den zurückhaltenderen Umgang der französischen Behörden in jener Zeit wider.
Warum dies die letzte Hinrichtung durch Erschießung in Frankreich war
Nach dem Fall Bastien-Thiry gab Frankreich das Erschießungskommando als Hinrichtungsmethode schrittweise auf. Zwischen 1962 und 1981 wurden die verbleibenden Todesurteile überwiegend mit der Guillotine vollstreckt.
Am 9. Oktober 1981 schaffte Frankreich unter Präsident François Mitterrand und Justizminister Robert Badinter die Todesstrafe offiziell ab. Dies war ein bedeutender Wendepunkt in der französischen Rechtsgeschichte.
Jean-Marie Bastien-Thiry gilt als die letzte Person, die in der modernen französischen Geschichte durch ein Erschießungskommando hingerichtet wurde. Sein Tod beendete ein langes Kapitel traditioneller militärischer Hinrichtungen und spiegelte zugleich die tiefen politischen Spannungen rund um die Algerienfrage in der Ära de Gaulle wider. Der Fall wird bis heute unter Historikern und in der Öffentlichkeit diskutiert.
Wichtige Quellen:
Prozessakten des Militärverfahrens gegen Bastien-Thiry (Haut Tribunal Militaire, 1963), archiviert beim Service Historique de la Défense (SHD), Vincennes.
L'Attentat du Petit-Clamart – Philippe Broussard (2002).
De Gaulle et l'OAS – Jean-Jacques Jordi & Mohand Hamoumou (2010).
Zeitgenössische Zeitungen: Le Monde, Le Figaro, France-Soir (März 1963).
La Peine de Mort en France – Robert Badinter (2007).
Archives Nationales – Akten zu Begnadigungen und Vollstreckung von Urteilen, 1963.